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Zukunftssicherung gem. § 3 Abs.1Z. 15 lit.a EStG für Ihre Mitarbeiter
Die Zukunftssicherung ist möglich als Zuzahlung durch den Arbeitgeber oder auch als Gehaltsumwandlung beim Arbeitnehmer. Alle Unternehmen können für die Zukunftssicherung jedes Arbeitnehmers bis zu EUR 300,– p.a. steuerfrei aufwenden.
Die Zukunftssicherung als zusätzliche freiwillige Sozialleistung ist frei von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, ist günstiger als eine Gehaltserhöhung und steigert die Mitarbeiterbindung ODER als Gehaltsumwandlung ist ebenfalls frei von Lohnsteuer und die Beiträge zur Sozialversicherung bleiben erhalten. Neben den allgemeinen Vorteilen der betrieblichen Vorsorge bietet die Zukunftssicherung:
- Die Zukunftssicherung ist vom ersten Tag an steuerlich begünstigt
- Die Ansprüche sind für den Arbeitnehmer unverfallbar
- Beliebige Verfügung: Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente
- Bei Firmenwechsel bleiben die Ansprüche für den Arbeitnehmer erhalten, in diesem Fall sind auch vorzeitige Verfügungen möglich.
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