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Seit 1. Jänner 2000 besteht Versicherungspflicht für alle freiberuflichen Tätigkeiten
Freiberuflich tätige Personen und Notare sind verpflichtet für den Krankheitsfall vorzusorgen. Folgende Wahlmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
- Beitritt zu einer privaten Gruppen-Krankenversicherung
- Selbstversicherung im Rahmen des ASVG
- Selbstversicherung im Rahmen des GSVG
UNIQA bietet:
Wir haben speziell für diese Anforderungen ein umfassendes Leistungspaket geschnürt:
Neben den wichtigsten Grundleistungen (stationäre Krankenhausbehandlung, 80 %-iger Kostenersatz für ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung) ergänzen zusätzliche Leistungsinhalte (z.B. Transport- und Bergungskosten, Nottransporte) unser Angebot zu einem ausgezeichneten "Rundum-Schutz". Alle Informationen dazu erhalten Sie bei unseren Spezialisten in den Landesdirektionen.
| Folder Gesundheit & Wertvoll Gruppen-Krankenversicherung für Freiberufler | | Folder Gesundheit & Wertvoll Gruppen-Krankenversicherung für Notare |
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