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Kosten werden ersetzt für alle Behandlungen, die von einem Zahnarzt durchgeführt werden:
- vom „Routinegeschäft“, wie z.B. Plomben, Wurzelbehandlungen, Zahnersatz (inklusive Implantate)
- bis zu kieferchirurgischen Eingriffen, wie z.B. operative Zahnentfernungen, Beseitigung von Unfallschäden
- Kieferregulierungen
- zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen, wie z.B. Zahnhygiene, Zahnsteinentfernung
4 Varianten stehen zur Auswahl:
- Varianten 1 und 2: es werden 50 % der eingereichten Zahnarztrechnung ersetzt.
- Varianten 3 und 4: Kostenersatz von 80 % des eingereichten Rechnungsbetrages (wobei die volle Jahreshöchstsumme ab dem 3. Jahr der Vertragslaufzeit ausgeschöpft werden kann).
- Außerdem enthalten alle Varianten zusätzliche Beträge für zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen
Für jede Variante steht pro Kalenderjahr eine bestimmte Jahreshöchstsumme zur Verfügung.
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