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Wir ersetzen die Kosten für:
- ambulante ärztliche Behandlungen, einschließlich alternative Heilbehandlungen - in der Ordination oder zu Hause (Visite)
- tagesklinische Behandlungen
- Laboruntersuchungen
- ärztlich verordnete Arzneimittel inklusive homöopathische Mittel
- ärztlich verordnete Hilfsmittel/Heilbehelfe, z.B. Brillen, Kontaktlinsen, Bandagen, Hörapparate
- physiotherapeutische Heilbehandlungen, z.B. Massagen, Heilgymnastik, Logopädie
- Kostenersatz für Impfungen (außer Reiseimpfungen)
3 Varianten stehen zur Auswahl:
- Variante 1: es werden 50 % des eingereichten Rechnungsbetrages ersetzt.
- Varianten 2 und 3: Kostenersatz zu 100 % (=abzüglich der Kosten die die Sozialversicherung bezahlt). Übernimmt sie keine Leistungen vergüten wir 80 % des Rechnungsbetrages.
Ein weiterer Unterschied: für jede Variante steht pro Kalenderjahr eine bestimmte Jahreshöchstsumme zur Verfügung.
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