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Änderung der steuerlichen Mindestlaufzeit bei Einmalerlägen und Verträgen mit abgekürzter Prämienzahlungsdauer ab 01.01.2011!
Derzeit gilt für Verträge mit nicht laufender, im Wesentlicher gleich bleibender Prämienzahlung eine Versicherungssteuer von nur 4 % - und zwar ab einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren.
Bereits ab 01.01.2011 wird sich das gemäß des Regierungsvorschlages zum Budgetbegleitgesetz ändern. Dann wird der Versicherungssteuersatz bei diesen Verträgen von 4 %, erst ab einer Laufzeit von mindestens 15 Jahren gelten. Die Erträge bleiben unter diesen Voraussetzungen einkommensteuerfrei; es fällt weiters auch keine Vermögenszuwachssteuer an!
Wichtig: Für alle Verträge die noch heuer bis 30.12.2010 abgeschlossen werden, gilt die kürzere Mindestlaufzeit von 10 Jahren!
Aus diesem Grund wird die Zeichnungsfrist der limited edition Inflationsschutz & RZB Kapitalinvest bis zum 30. Dezember 2010 verlängert (vorzeitiger Zeichnungsstopp möglich). Nutzen Sie noch jetzt die steuerlichen Vorteile mit einer Laufzeit von 12 Jahren und top Konditionen!
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*Wichtige Informationen und nähere Details finden Sie unter UNIQA FinanceLife:
www.financelife.at
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