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TimeOut Option Mehr Flexibilität für Ihre private Vorsorge!
TimeOut - voller Versicherungsschutz bei Unterbrechung der Prämienzahlung.
Jeder möchte für die Zukunft planen und vorsorgen. Aber das Leben bringt oft überraschende, unvorhersehbare Wendungen. Um auch in solchen Lebensphasen in eine gesicherte Zukunft blicken zu können, bietet Ihnen UNIQA die TimeOut Option.
Wann kann die TimeOut Option in Anspruch genommen werden?
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Einberufung zum Präsenz- bzw. Zivildienst
- Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit zur Weiterbildung/Umschulung
- Karenz
- Tod eines nahen Angehörigen
- Scheidung
- Bei Bezug von Krankengeld nach Wegfall des Gehaltes/Lohn
Wie lange kann die TimeOut Option in Anspruch genommen werden?
Nach Ablauf des 3. Versicherungsjahres kann innerhalb der Vertragslaufzeit eine Prämienauszeit von maximal 2 Jahren in Anspruch genommen werden.
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