Finanzamtsbestätigung

Ab sofort ist Ihre Finanzamtsbestätigung über myUNIQA abrufbar!
UNIQA sendet die Papier-Bestätigung ab Jänner 2010 nicht mehr automatisch zu, da das Finanzamt seit einigen Jahren darum ersucht, bei der Arbeitnehmerveranlagung auf das Mitsenden von Beilagen zu verzichten.

Neu ab 8. Jänner 2009:
Nutzen Sie die Möglichkeit Ihre Finanzamtsbestätigung online abzurufen. Einfach in Ihrem Portal myUNIQA anmelden und die Bestätigung downloaden.
Sollten Sie noch keinen persönlichen Zugang zu myUNIQA haben, registrieren Sie sich hier: myUNIQA Registrierung. Auf dem Portal myUNIQA erhalten Sie auch eine Übersicht Ihrer aktuellen Verträge und ein Angebot weiterer Serviceleistungen!

Hier können Sie die postalische Zusendung einer Finanzamtsbestätigung anfordern.

Finanzamtsbestätigung für untenstehendes Jahr anfordern
Finanzamtsbestätigung bis auf weiteres 1x pro Jahr per Post erhalten
 
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Hinweis: Wenn nach dem Absenden in Ihrem Browser die Antwort-Seite geladen wird, ist Ihre Anfrage ordnungsgemäß an uns gesandt worden. Ihre Anfragen und Meldungen bearbeiten wir schnellstens. Dabei nutzen wir Ihre persönlichen Daten nur im Rahmen der Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes. Ihre Angaben werden von uns und unseren Vermittlern vertraulich behandelt und zuverlässig bearbeitet. Wir haben jedoch keinen Einfluss auf den Datentransportweg und die Sicherheit der Datenübermittlung im Internet. Berücksichtigen Sie dieses bitte bei Ihrer Entscheidung, eine Information über das Internet an uns weiterzuleiten.

Falls Sie jedoch wieder diese Formular-Seite sehen, war ein wichtiges Feld nicht oder falsch ausgefüllt. Vervollständigen Sie in diesem Fall bitte das Online-Formular und senden es noch einmal durch Anklicken des Buttons "Absenden" ab.

 
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