Kfz Steuer
Wer genießt Steuerbefreiung?

Die für Privatpersonen wesentlichsten Fahrzeug- gruppen, die von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind haben wir Ihnen hier zusammengestellt:



  • Invalidenkraftfahrzeuge

  • Elektrofahrzeuge

  • Krafträder mit einem Hubraum bis 100 cm³

  • Kraftfahrzeuge, deren Kennzeichen hinterlegt sind (mindestens 45 Tage Hinterlegedauer)

  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen

  • Kraftfahrzeuge, die für Körperbehinderte zugelassen sind und von diesen infolge körperlicher Schädigung zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden müssen.

Voraussetzungen:

  • Abgabenerklärung beim Versicherer abgeben
    Der Anspruch auf Steuerbefreiung beginnt frühestens mit Abgabe der Erklärung.

    Das dazu erforderliche Formular "Abgabenerklärung" können Sie sich auf dieser Seite downloaden.

  • Nachweis der Körperbehinderung zum Beispiel durch einen Ausweis gemäß
    § 29b StVO.


  • Die Steuerbefreiung steht nur für ein Kraftfahrzeug zu.


    Details dazu entnehmen Sie bitte dem Formular "Abgabenerklärung".
§ 29b StVO Absatz 4 erster Satz

"Die Behörde hat Personen, die dauernd stark gehbehindert sind, auf deren Ansuchen einen Ausweis über diesen Umstand auszufolgen....."

Unter Behörde ist die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gemeint (Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion).

Abgabenerklärung
weitere Informationen:
Wer genießt Steuerbefreiung?
  STARTSEITE | SITEMAP | KONTAKT | IMPRESSUM | NEWSLETTER |
RECHTLICHE HINWEISE & ERKLÄRUNGEN
© 2005 BY UNIQA GROUP AUSTRIA