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Motorbezogene VersicherungssteuerDie Einhebung der motorbezogenen Versicherungssteuer - oft besser bekannt als "Kfz-Steuer" - wurde von den Behörden auf die Versicherungsunternehmen über- tragen. Die Höhe der Steuer ist gesetzlich geregelt. Die Steuersätze betragen für Jahreszahler je Monat: bei Krafträdern 0,022 EURO je ccm Hubraum; bei anderen Kraftfahrzeugen, die der Steuer unterliegen, 0,55 EURO je Kilowatt der um 24 KW verringerten Motorleistung mindestens aber 5,5 EUR - höchstens 60 EURO; dieser Höchstbetrag gilt aber nicht für PKW und Kombi; für mit einem Fremdzündungsmotor ausgestattete PKW und Kombi mit einer inländischen Erstzulassung vor 1987 gibt es weiterhin den Zuschlag von 20%, wenn die vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nicht erfüllt werden (kein weisses Pickerl). Bei unterjähriger Zahlung sind Zuschläge zu berechnen:
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