Kfz Steuer
Motorbezogene Versicherungssteuer

Die Einhebung der motorbezogenen Versicherungssteuer - oft besser bekannt als "Kfz-Steuer" - wurde von den Behörden auf die Versicherungsunternehmen über- tragen. Die Höhe der Steuer ist gesetzlich geregelt.



Die Steuersätze betragen für Jahreszahler je Monat:


bei Krafträdern 0,022 EURO je ccm Hubraum;

bei anderen Kraftfahrzeugen, die der Steuer unterliegen, 0,55 EURO je Kilowatt der um 24 KW verringerten Motorleistung mindestens aber 5,5 EUR - höchstens 60 EURO;

dieser Höchstbetrag gilt aber nicht für PKW und Kombi;

für mit einem Fremdzündungsmotor ausgestattete PKW und Kombi mit einer inländischen Erstzulassung vor 1987 gibt es weiterhin den Zuschlag von 20%, wenn die vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nicht erfüllt werden (kein weisses Pickerl).


Bei unterjähriger Zahlung sind Zuschläge zu berechnen:

  • bei halbjährlicher Zahlung 6%

  • bei vierteljährlicher Zahlung 8%

  • bei monatlicher Zahlung 10 %

    Der in EURO errechnete Betrag ist kaufmännisch auf ganze Cent zu runden.
weitere Informationen:
Motorbezogene Versicherungssteuer
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