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Mitarbeitervorsorge

UNIQA Mitarbeitervorsorge - Betriebliche Vorsorgekasse

Die „Abfertigung Neu“ für ArbeitnehmerInnen mit unserem Partner Valida
Seit 1.1.2003 gilt das Modell „Abfertigung Neu“ verpflichtend für alle nach diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse. Für freie DienstnehmerInnen gilt diese Regelung seit 1.1.2008. Somit wird der Zugang zur Abfertigung allen österreichischen ArbeitnehmerInnen ermöglicht. Die ArbeitnehmerInnen genießen mehr Unabhängigkeit und eine Möglichkeit zur steuerfreien Zusatzpension. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber hat mehr Sicherheit, da planbare, monatliche Beiträge angespart werden, anstatt wie bisher Einmalzahlungen, die – besonders für Klein- und Mittelbetriebe – existenzbedrohend sein können.

Interessant in folgenden Situationen:

  • Verpflichtend für alle ab 01.01.2003 abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse
  • Seit 01.01.2008 auch für freie DienstnehmerInnen verpflichtend

Die UNIQA Vorteile:

  • Steuerersparnis: durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge als Betriebsausgabe und die steuerfreie Veranlagung
  • Wahlmöglichkeit: lebenslange steuerfreie Zusatzpension oder Kapitalauszahlung
    (steuerbegünstigt mit 6 % Lohnsteuer)
  • Bessere Planbarkeit durch konstante Beiträge statt Einmalzahlungen
  • Kapitalgarantie für die MitarbeiterInnen auf alle einbezahlten Beiträge
  • Sicherheit: für die MitarbeiterInnen kann der Anspruch auf Abfertigung nicht verloren gehen.
    Abfertigungsansprüche richten sich direkt an die Valida und gelten dort als Sondervermögen.
  • Flexibilität: beim Wechsel von unselbständiger auf selbständige Beschäftigung bleibt die angesparte Abfertigung erhalten.

Für wen gilt die Abfertigung Neu?

Seit 1.1.2003 gilt das Modell „Abfertigung Neu“ verpflichtend für alle nach diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse. Für freie DienstnehmerInnen gilt diese Regelung seit 1.1.2008. Somit wird der Zugang zur Abfertigung allen österreichischen ArbeitnehmerInnen ermöglicht. Die ArbeitnehmerInnen genießen mehr Unabhängigkeit und eine Möglichkeit zur steuerfreien Zusatzpension. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber hat mehr Sicherheit, da planbare, monatliche Beiträge angespart werden, anstatt wie bisher Einmalzahlungen, die – besonders für Klein- und Mittelbetriebe – existenzbedrohend sein können.

So funktioniert die Mitarbeitervorsorge:

Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber zahlt 1,53 % vom Bruttomonatsentgelt der MitarbeiterInnen über die Sozialversicherung in eine Betriebliche Vorsorgekasse, die Valida Plus AG ein. Die Beiträge werden dort steuerfrei veranlagt und bilden die Grundlage für die Abfertigung bzw. Betriebliche Altersvorsorge für die ArbeitnehmerInnen.

Die Mitarbeitervorsorge ist ein Produkt der Valida Plus AG, der Betrieblichen Vorsorgekasse von UNIQA.

Vorteile der UNIQA Mitarbeitervorsorge für UnternemerInnen und MitarbeiterInnen

Die UNIQA Vorteile:

  • Steuerersparnis: durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge als Betriebsausgabe und die steuerfreie Veranlagung
  • Wahlmöglichkeit: lebenslange steuerfreie Zusatzpension oder Kapitalauszahlung (steuerbegünstigt mit 6 % Lohnsteuer)
  • Bessere Planbarkeit durch konstante Beiträge statt Einmalzahlungen
  • Kapitalgarantie für die MitarbeiterInnen auf alle einbezahlten Beiträge
  • Sicherheit: für die MitarbeiterInnen kann der Anspruch auf Abfertigung nicht verloren gehen. Abfertigungsansprüche richten sich direkt an die Valida und gelten dort als Sondervermögen.
  • Flexibilität: beim Wechsel von unselbständiger auf selbständige Beschäftigung bleibt die angesparte Abfertigung erhalten.

Alle Produkte aus dem Bereich Betriebliche Altersvorsorge auf einen Blick:

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