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Selbstaendigenpension

UNIQA Selbständigenpension

Sie sind selbständig erwerbstätig. Ihre Geschäfte laufen bestens. Ein guter Zeitpunkt um an Ihre Pension zu denken!
Altersvorsorge wird in Zeiten sinkender Pensionen immer wichtiger - gerade für Sie als Selbständiger. Mit der Steuerreform 2009 wurde ein neuer Gewinnfreibetrag eingeführt, durch den Ihnen seit dem Jahr 2010 zusätzlich bis zu EUR 1.950,- pro Jahr zur Verfügung stehen. Zusätzliches Einkommen ist gut - noch besser: Sie investieren es in Ihre private Vorsorge. Damit Sie es sich später so richtig gut gehen lassen können.

Interessant für folgende Personen:

  • Selbständige
  • Freiberuflich Tätige
  • Landwirte

Die UNIQA Vorteile:

  • Steuervorteil: zusätzlich zum Steuervorteil aus dem Gewinnfreibetrag sind auch die Erträge im Rahmen der Selbständigenpension steuerfrei.
  • Verschiedene Veranlagungsvarianten: klassisch und/oder fondsgebunden
  • Individueller Versicherungsschutz durch Zusatzbausteine

Wählen Sie aus zwei verschiedenen Veranlagungsvarianten:

FlexSolution - die flexible und sichere Vorsorgelösung für Ihre Selbständigenpension

FlexSolution ist die Vorsorgelösung für Ihre Zukunft. Sie müssen sich nicht zwischen einer klassischen Veranlagung mit Garantieverzinsung und einer fondsgebundenen Veranlagung mit hohen Ertragschancen entscheiden, denn FlexSolution vereint beides in einem Produkt.

Zusätzlich zur finanziellen Vorsorge können Sie sich und Ihre Familie gegen bestimmte Risiken absichern. Entscheiden Sie sich je nach Ihrer Lebenssituation für eines der drei FlexSolution Vorsorgepakete:

  • Vorsorgepaket Kompakt für Einsteiger
  • Vorsorgepaket Optimal für Sicherheitsbewusste
  • Vorsorgepaket Premium für Familien

 

FlexSolution Vorteile:

  • Steuervorteil: Zusätzlich zum Steuervorteil aus dem Gewinnfreibetrag sind auch die Erträge im Rahmen von FlexSolution steuerfrei.
  • Flexible Veranlagung: Sie haben die Wahl und können Ihre Veranlagungsstrategie flexibel anpassen.
  • Individuelle Garantie: Sie selbst bestimmen den Anteil der Garantieveranlagung. Wählen Sie zwischen einer klassischen Veranlagung mit 2 % p.a. Mindestverzinsung bzw. einer fondsgebundenen Veranlagung mit Kapitalgarantie.
  • Beliebige Verfügungsmöglichkeiten - ohne Abschläge: Nach dem 15. Versicherungsjahr sind die Auszahlung als Pension, Teilentnahmen, gänzliche Verfügung oder auch laufende Abschöpfung steuerfrei möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Lebensversicherung eine langfristige Vorsorge ist. Bei Entnahmen oder Teilkündigungen innerhalb von 15 Jahren sind die versicherungssteuerrechtlichen Vorschriften – Nachversteuerung – zu beachten. Bei Auszahlungen in Pensionsform ist §29 Einkommensteuergesetz zu beachten. Pensionszahlungen sind insoweit steuerpflichtig, als die Summe der vereinnahmten Beiträge den Wert der Gegenleistung (verrentetes Kapital) übersteigt.

Nähere Informationen zu FlexSolution

Vermögen & Vermehren - die klassische Lebensversicherung mit Garantieverzinsung

Die klassische Vermögen & Vermehren Lebensversicherung ist eine sichere Basis um Ihr persönliches Sparziel zu erreichen. Die jährliche unverfallbare Gewinnzuteilung bringt eine kontinuierliche Wertentwicklung. Nach Ablauf steht Ihnen Ihr angespartes Vermögen als monatliche Pension oder einmalige Kapitalleistung sofort zur Verfügung - ganz wie Sie wünschen!

Vermögen & Vermehren Vorteile:

  • Sicherheit für bereits erwirtschaftete Erträge: Durch die risikobewusste Veranlagung sichern wir Ihre Geldanlage und die jährliche Gewinnzuteilung bringt eine kontinuierliche Wertentwicklung.
  • Steuervorteil: Zusätzlich zum Steuervorteil aus dem Gewinnfreibetrag sind auch die Erträge im Rahmen von Vermögen & Vermehren steuerfrei.
  • Individueller Versicherungsschutz durch Zusatzbausteine: Von der Pflegevorsorge über die Berufsunfähigkeitsvorsorge bis hin zu einem variablen Ablebensschutz.
  • TimeOut Option: Ermöglicht Ihnen eine flexible Auszeit von der Prämienzahlung.

Nähere Informationen zu Vermögen & Vermehren

Der Gewinnfreibetrag - so einfach finanzieren Sie Ihre Selbständigenpension

Der Gewinnfreibetrag ist mit Jahresbeginn 2010 von 10 % auf 13 % erhöht worden. Er mindert Ihr steuerpflichtiges Einkommen und setzt sich zusammen aus: dem Grundfreibetrag max. EUR 3.900,- (ohne Investitionsnachweis) und dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag max. EUR 96.100,- (mit Investitionsnachweis).

Beispiel Ihrer Steuerersparnis: Sie sind selbständig und rechnen mit einem Gewinn in Höhe von EUR 30.000. Damit beträgt Ihr Grundfreibetrag EUR 3.900 (13 % von EUR 30.000). Der Grundfreibetrag mindert Ihr steuerpflichtiges Einkommen - so sparen Sie EUR 1.685 an Steuern (bei einem Grenzsteuersatz von 43,21%*).

Und das ganz einfach, denn der Grundfreibetrag wird automatisch bei Ihrer Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigt!

Nützen Sie den Steuervorteil aus dem neuen Gewinnfreibetrag für Ihre Selbständigenpension und sichern Sie Ihren Lebensstandard auch in der Pension.

*Die tatsächliche Steuerersparnis ist abhängig vom individuellen Steuersatz.

Alle Produkte aus dem Bereich Betriebliche Altersvorsorge auf einen Blick:

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