Lexikon
Ambulante Behandlung
Unter ambulanter Behandlung versteht man die ärztliche Behandlung in der Praxis des niedergelassenen Arztes oder im Ambulatorium eines Krankenhauses.
Leistungen niedergelassener Ärzte für einen Patienten während der stationären Behandlung (z.B. Laboruntersuchungen durch ein ärztlich geleitetes Institut) zählen aber zur stationären Behandlung.
Gebietskrankenkassen
In jedem Bundesland befindet sich eine Gebietskrankenkasse. Diese Kassen versichern alle Berufsgruppen mit einer Krankenversicherung, die nach dem ASVG versichert sind.
ASVG
Das ALLGEMEINE SOZIALVERSICHERUNGSGESETZ regelt seit 1.1.1956 die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung von unselbstständig erwerbstätigen Personen und den Dienstnehmern gleichgestellten selbstständig Erwerbstätigen, sowie deren direkt abhängigen Angehörigen.
Dieses öffentlich-rechtliche Versicherungsverhältnis entsteht automatisch durch die Aufnahme einer im Inland versicherungspflichtigen Tätigkeit – und endet bei Beendigung einer solchen Tätigkeit.
Gesundheitsfragen
Sind Fragen nach dem Gesundheitszustand im Rahmen des Versicherungsantrags zum Zweck der Risikoprüfung. Maßgebend sind insbesondere der Gesundheitszustand beim Abschluss des Vertrags, Vorerkrankungen einschließlich möglicher Spätschäden, Krankheitsanfälligkeit, aber auch Beschwerden müssen angegeben werden.
Gesundheitsprüfung
Gesundheitsprüfung ist die ärztliche Untersuchung zwecks Erkennung von Risiken und entsprechender Tarifierung. Unter Umständen kann die zu versichernde Person aber auch aufgrund von zu hohen Risiken zurückgewiesen werden.
Gruppenversicherung
Von einer Gruppen-Krankenversicherung spricht man, wenn durch einen einheitlichen Versicherungsvertrag ein nach allgemeinen Merkmalen fest umschriebener Personenkreis versichert wird, sodass es während der Dauer des Gruppen-Krankenversicherungsvertrags auch zu einem Wechsel der versicherten Personen durch Beitritt zur Gruppe oder Ausscheiden aus der Gruppe kommen kann.
Arzneimittel
Arzneimittel sind Mittel, die im Wesentlichen auf den inneren Organismus wirken, indem sie diesem in geeigneter Weise (z.B. duch Einnehmen, Injizierung) zugeführt werden, oder über die Haut oder Schleimhäute (z.B. Salben, Pinselungen) wirken.
Heilbehelfe
Heilbehelfe ersetzen fehlende Körperfunktionen, wie z.B. Brillen, orthopädische Schuheinlagen, Bruchbänder etc. Die Kosten für Heilbehelfe übernimmt die Krankenkasse nur in beschränktem Umfang, außerdem sind Selbstbehalte für den Versicherten vorgesehen.
Heilmittel
Heilmittel können in Arzneien und sonstige Mittel (z.B.Moorpackungen) eingeteilt werden. Bei den Arzneien unterscheidet man pharmazeutische Spezialitäten (Fertigung durch die Industrie) und magistrale Verordnungen (Herstellung in Apotheken).
Sonderklasse
Der Sozialversicherte hat nur Anspruch auf Spitalspflege auf der allgemeinen Gebührenklasse, solange es die Art der Krankheit erfordert. Die österreichischen Spitäler haben zwei Gebührenklassen, die allgemeine und die Sonderklasse. Die Sonderklasse bietet im Gegensatz zur allgemeinen Gebührenklasse mehr Komfort (2-Bett-Zimmer mit Dusche, WC, Telefon und TV)
Vertragsarzt
Zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Versicherten und deren Anghörigen bedienen sich die Krankenkassen der Vertragsärzte. Die Versicherten können unter den zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzten und Zahnärzten frei wählen.
Wahlarzt
Ein Privatarzt oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht. Er kann gar keine Kassenverträge haben, oder nur solche mit bestimmten Kassen. Die Bezeichnung "Wahlarzt" leitet sich aus dem Recht des Versicherten (Patienten) ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist daher nicht nötig.
